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Begleitetes Besuchsrecht
Wenn sich getrennt lebende Eltern aufgrund komplexer Problemsituationen nicht einvernehmlich über die Gestaltung und Durchführung der Besuche ihrer Kinder einigen können, kann behördlich ein begleitetes Besuchsrecht angeordnet werden.
Ich biete die Möglichkeit nach gegebenen Bedürfnissen und indizierten Vorgaben, individuelle und persönliche Gestaltung des Besuchsrechtsrahmens.
Ziele begleitetes Besuchsrecht
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Allen Beteiligten wieder ermöglichen positive Beziehungserfahrungen zu machen und diese zu festigen
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Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder
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Rollen und Kompetenzen stärken
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Grundlagen erarbeiten, so dass die Eltern nach Möglichkeit längerfristig das Besuchsrecht selbständig gestalten und umsetzen können
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